Hinweisgebersystem

Hinweisgebersystem
Herr Bernd Bielen steht Beschäftigten und Geschäftspartnern von der eggersmann GmbH & Co. KG als unabhängiger Ansprechpartner zur Verfügung.

Vorgehen bei Hinweisen
Sobald ein Hinweis bei Herrn Bielen eingegangen ist, prüft dieser den Hinweis auf Plausibilität. Falls sich ein Verdacht auf eine Verletzung von Strafgesetzen oder ein Verstoß gegen interne Verhaltensregeln ergibt, leitet er unter Absprache mit dem Hinweisgeber den Hinweis, ggf. auch anonymisiert, an die Ansprechpartner der eggersmann GmbH & Co. KG weiter. Der Ombudsmann begleitet den Vorgang, während eggersmann eine Untersuchung des übermittelten Sachverhalts veranlasst. Die rechtliche Bewertung des untersuchten Sachverhalts und die Festlegung geeigneter Maßnahmen zur Beseitigung und Verhinderung inkorrekter Geschäftspraktiken erfolgen gemeinsam mit dem Ombudsmann. Spätestens nach Abschluss des Vorgangs wird der Hinweisgeber hierüber im Rahmen des rechtlich Möglichen informiert. Zusätzlich kann sich der Hinweisgeber jederzeit über den Stand des Vorgangs erkundigen.

Anonymität und Schutz des Hinweisgebers
Zu jedem Zeitpunkt ist die Anonymität des Hinweisgebers gewährleistet, soweit dies gewünscht wird. Es ist deshalb grundsätzlich möglich, dass Hinweise durch den Ombudsmann anonym an die eggersmann GmbH & Co. KG weitergeleitet werden. Sämtliche Kommunikation erfolgt dann im Weiteren über Herrn Bielen.
Der Schutz des Hinweisgebers ist ein wesentlicher Bestandteil bei der Bearbeitung der Anliegen. Der Hinweisgeber ist vor allem dadurch geschützt, dass jede gegen ihn gerichtete Vergeltungshandlung nicht toleriert wird.
Dem Wunsch des Hinweisgebers nach dem Schutz seiner Identität steht das Interesse der von dem Hinweis betroffenen Personen an der Offenlegung des Sachverhaltes entgegen. Deshalb wird ein bewusster Missbrauch der Möglichkeit, Beschwerden und Hinweise abzugeben, nicht toleriert. Der Ombudsmann darf bei einem vorsätzlichen Missbrauch des Hinweisgebersystems die Identität des Hinweisgebers gegenüber dem Unternehmen ausnahmsweise offenlegen.

Kontaktmöglichkeiten
Der Ombudsmann stellt eine zusätzliche Möglichkeit für die Abgabe von Hinweisen dar. Seine Aufgabe lässt die weiteren Regelungen über Beschwerden und Hinweise unberührt.
Der Ombudsmann ist nicht für Kundenbeschwerden zuständig.
Die Inanspruchnahme des Ombudsmanns ist für den Hinweisgeber kostenfrei.
Um einen Hinweis abzugeben, können Hinweisgeber ihre Hinweise schriftlich oder telefonisch oder persönlich an Herrn Bielen übermitteln:

Bernd Bielen
Externer Beauftragter
E‐Mail: bernd.bielen@itsbusinesstime.de
Telefon: +49 4731 2040010